IDEE UND PRAXIS DER KUNSTVEREINE ist Immaterielles Kulturerbe!

Wir freuen uns sehr über die Nachricht, dass die Kulturform Kunstvereine in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes der Deutschen UNESCO-Kommission aufgenommen wurde. Als Immaterielles Kulturerbe gelten lebendige kulturelle Traditionen und Ausdrucksformen, die durch das Engagement seiner Träger lebendig und zukunftsorientiert gehalten, weiterentwickelt und weitergegeben werden. Ziel ist, die Vielfalt des lebendigen Kulturerbes in Deutschland zu erhalten, zu pflegen und zu fördern.

Das für die Auswahl zuständige Expertenkomitee der Deutschen UNESCO-Kommission würdigt in seiner Begründung die Kunstvereine als moderne kulturpolitische Akteure und insbesondere ihre Förderung einer offenen und breiten gesellschaftlichen Teilhabe an Kunst, ihr aktives Mitgestalten von Diskursen zeitgenössischer Kunst und ihr Demokratieverständnis, das die Basis für den Erhalt eines lebendigen und vielfältigen Kulturerbes darstellt.
Die vollständige Begründung ist auf der Website der Deutschen UNESCO-Kommission zu finden.

Kunstvereine können in Deutschland auf eine über 200-jährige Geschichte zurückblicken. Vom aufstrebenden Bürgertum gegründet, das die Herrschaft über die bildende Kunst und deren Vermittlung nicht länger dem Klerus und dem Adel überlassen wollte, setzen sich die rund 300 Kunstvereine in Deutschland heutzutage für kulturelle Inklusivität ein und tragen damit maßgeblich zur Diversität von Kunstlandschaft und Gesellschaft bei. Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Kunstvereine (ADKV) hat 2019 den Antrag zur Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes gestellt. Vorsitzende Meike Behm bedankte sich im Namen der ADKV für die außerordentliche Wertschätzung, die mit dieser Auszeichnung der Arbeit ihrer Mitglieder entgegengebracht wird.

Idee und Praxis der Kunstvereine ist Immaterielles Kulturerbe